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Termine


Es wird i. d. R. einmal im Jahr zu einem von Ihrer Ihrem Vermieter festgelegtem Termin abgelesen. Ein genauer Termin wird Ihnen vom Ableser mittels einer Benachrichtigungskarte (ca. 8 Tage vorher) mitgeteilt. Eine weitere Ablesung kann bei Wohnungswechsel erfolgen (Zwischenablesung). Die Start- oder Endablesung wird z. T. vom Vermieter bei der Wohnungsübergabe durchgeführt.


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